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KI & Praxis

KI in Therapie- und Heilmittelpraxen: Schweigepflicht, DSGVO und was erlaubt ist

Von Jonas Kessler · Lesezeit ca. 7 Minuten

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie – auch hier hält KI Einzug: für Elternbriefe, Aushänge, Social Media, Praxisorganisation. Doch Heilmittelpraxen arbeiten mit Gesundheitsdaten und unterliegen der Schweigepflicht. Das macht KI nicht unmöglich, aber regelungsbedürftig.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt

Daten über die Gesundheit einer Person zählen nach DSGVO zu den besonderen Kategorien. Für sie gelten die strengsten Regeln. Ein Befund, eine Diagnose, ein Therapieverlauf – nichts davon gehört ungeprüft in ein öffentliches KI-Tool.

Schweigepflicht nach § 203

Therapeut:innen sind Berufsgeheimnisträger. Wer Patientendaten an einen externen Dienst weitergibt, muss die Anforderungen des § 203 StGB beachten – inklusive der Verpflichtung des Anbieters zur Verschwiegenheit. Eine reine Datenschutz-Vereinbarung deckt das nicht vollständig ab.

Wo KI trotzdem hilft

Die Grenze

Alles, was einen konkreten Patienten betrifft, bleibt draußen – es sei denn, es ist vollständig anonymisiert. Und „anonym“ heißt: keine Re-Identifikation über seltene Kombinationen möglich. In einer kleinen Praxis am Ort kann schon eine ungewöhnliche Diagnose plus Altersgruppe zu viel sein.

Was die Praxis braucht

Wie in jeder Einrichtung mit sensiblen Daten: klare Regeln, wer welches Tool wofür nutzen darf, eine kurze dokumentierte Team-Einweisung (die der EU AI Act ohnehin verlangt) und ein Bewusstsein dafür, dass die fachliche Verantwortung immer beim Menschen bleibt.

Der Leitfaden für Therapie- & Heilmittelpraxen

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